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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Die Lieferungen über sämtliche von LINET Services GmbH (nachfolgend LINET Services) vertriebenen Produkte und Geräte, auch Zubehör und Ersatzteile, sowie die Dienstleistungen wie Beratung, Installationen und Wartungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in der jeweils gültigen Fassung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.2. Von LINET Services im elektronischen Datenverarbei- tungsverfahren ausgedruckte oder per E-Mail versandte Geschäftspost, wie Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Kontoauszüge und Zahlungserinnerungen, sind auch ohne Unterschrift gültig und rechtsverbindlich.

1.3. Vereinbarungen über den Kauf von Hardware (einschließlich Betriebssoftware) einerseits und solche über Anwendersoftware andererseits stellen zwei rechtlich selbständige und voneinander unabhängige Verträge dar, selbst wenn sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung getroffen oder in einer einheitlichen Auftragsbestätigung festgehalten worden sind. Rechtliche Mängel oder Leistungsstörungen in dem einen Vertragsverhältnis haben nur dann Auswirkungen auf das andere, wenn der bei Bestellung ausdrücklich erklärte Wille des Kunden auf den Erwerb eines einheitlichen Kaufgegenstandes gerichtet war.

2. ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Angebote von LINET Services sind freibleibend und unterstehen dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Auftragsbestätigung, es sei denn, dass die bestellte Leistung von LINET Services bereits ausgeführt wurde.

2.2. Zeichnungen, Abbildungen, Leistungsbeschreibungen, Maß- und Gewichtsangaben oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

2.3. LINET Services behält sich das Recht vor, jederzeit ohne vorherige Ankündigung Konstruktionsveränderungen bei Geräten vorzunehmen, soweit dies handelsüblich und für den Vertragspartner zumutbar ist. LINET Services ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

2.4. Eigentums- und Urheberrechte, insbesondere Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte, an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen die im Zusammenhang mit einem Angebot von LINET Services in den Besitz des Kunden gelangen, bleiben vorbehalten. Diese Dokumente dürfen Dritten außer in Fällen bestimmungsgemäßen Weiterverkaufs nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtzustandekommen oder Scheitern des Vertrags auf Verlangen an LINET Services zurückzugeben.

2.5. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen, wie z.B. Muster und Zeichnungen. Werden bei der Anfertigung der Ware nach Zeichnung, Muster oder sonstigen Angaben des Kunden Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Kunde LINET Services von sämtlichen Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers frei.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1. An die in den Angeboten enthaltenen Preise hält sich LINET Services 10 Tage ab deren Datum gebunden, es sei denn, es handelt sich um ein freibleibendes Angebot.

3.2. Die von LINET Services in Angeboten und Preislisten angegebenen Preise sind Nettopreise; zusätzliche Lieferungen und Leistungen (Zölle, Verpackung, Transport etc.) werden gesondert berechnet. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge.

3.3. Liegt der zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Listenpreis über dem mit dem Kunden vereinbarten, gilt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, dieser höhere Listenpreis, wenn die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgt, es sei denn, dass die Rechnung schon erstellt und vom Kunden bezahlt worden ist.

3.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis rein netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsziele sind in der Rechnung ausgewiesen. Zahlungen des Kunden haben ausschließlich an LINET Services zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn LINET Services über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

3.5. Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist LINET Services berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Im Falle des Verzuges ist LINET Services weiterhin berechtigt, die Lieferung aus anderen Bestellungen des Kunden zurückzuhalten. Soweit dann die Zahlung der rückständigen Beträge erfolgt, ist LINET Services berechtigt, eine neue Lieferung unter Berücksichtigung sonstiger Lieferverpflichtungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) vorzunehmen.

3.6. Wenn LINET Services Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, so ist LINET Services berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen auch wenn der Schecks angenommen hat. LINET Services ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

3.7. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von LINET Services anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können LINET Sevices gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn und soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Auch bei laufender Geschäftsbeziehung ist jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis zu betrachten. Mängelrügen, welcher Art auch immer, berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen, es sei denn, dass die gerügten Mängel rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von LINET Services anerkannt sind.

4. LIEFERUNG UND ABNAHME

4.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unver- bindlich vereinbart werden sollen, bedürfen der Schriftform. Angegebene Lieferfristen beginnen grundsätzlich ab Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Einhaltung der Lieferung- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
4.2. Die Liefer- und Leistungsfristen gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der gelieferte Gegenstand das Werk oder Lager von LINET Services verlassen hat oder die Versand- bereitschaft dem Kunden mitgeteilt bzw. die Leistung durch- geführt ist. LINET Services ist im Rahmen des dem Kunden Zumutbaren zu Teillieferungen berechtigt.
4.3. Sollte LINET Services die Einhaltung vereinbarter Liefer- termine wegen höherer Gewalt, Eingriffen von hoher Hand, Katastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Auslieferungseinrichtungen, Zulieferbetrieben oder im Bereich der Transportmittel unmöglich sein, so ist LINET Services berechtigt, die Lieferung nach Fortfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Im Falle der Lieferverzögerung von mehr als vier Monaten ist der Kunde berechtigt, die Lieferung abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat keine weiter- gehenden Rechte oder Ansprüche wegen Nichtbelieferung oder Spätbelieferung aus solchen Gründen, auch dann nicht, wenn diese Gründe erst eintreten, wenn die Lieferfrist bereits überschritten oder LINET Services in Verzug war.
4.4. Bei schuldhafter Überschreitung der Liefer- und Leistungs- frist steht dem Kunden das Recht zu, LINET Services eine angemessene Frist zur Lieferung bzw. Leistung zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurück- zutreten. Schadensersatzansprüche wegen einer Verzöge- rung, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nicht, soweit LINET Services nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, oder soweit es sich nicht um eine schuldhaft verursachte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Beruht der Lieferverzug auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten von LINET Services, so ist der Kunde berechtigt, für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 0,5 %, maximal aber 5 % des Nettolieferwerts zu verlangen. LINET Services bleibt das Recht vorbehalten, dem Kunden einen geringeren Verzugs- schaden nachzuweisen.
4.5. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so werden ihm, beginnend ein Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten berechnet, wobei LINET Services berechtigt ist, von 1 % des Rechnungs- betrages der Ware für jeden angefangenen Monat auszugehen.

Der Nachweis geringer Lagerkosten bleibt dem Kunden ebenso vorbehalten wie LINET Services die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. 4.6. Die Art der Beförderung, das Versandmittel, der Trans- portweg sowie Art und Umfang der benötigten Schutzmittel und die Auswahl des Spediteurs oder Frachtführers, ferner die Verpackung, sind der Wahl durch LINET Services überlas- sen und erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und mit ver- kehrsüblicher Sorgfalt unter Ausschluss jeglicher Haftung. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch LINET Services gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versi- chert.

5. GEFAHRÜBERGANG

5.1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung oder Liefe- rung frei Haus mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer auf den Kunden über. Bei Anlieferung durch LINET Services trägt LINET Services die Gefahr bis zur Anlieferung an der Empfangsstelle. Vorstehendes gilt auch bei Teillieferungen.

5.2. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesent- liche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Ziffer 6. entgegenzunehmen. Beanstandungen wegen Transportschäden muss der Kunde fristgerecht auch gegenüber Spediteuren, Frachtführern und deren Versicherungen o. ä. selbst geltend machen.

5.3. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6. GEWÄHRLEISTUNG

6.1. LINET Services gewährleistet für die Dauer von zwölf Mo- naten nach Gefahrübergang, dass gelieferte Geräte und andere Vertragsgegenstände frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind.

6.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von LINET Services nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vor- genommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche des Kunden wegen Mängel der Produkte, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, alle erkennbaren Mängel, Fehl- mengen oder Falschlieferungen sofort beim Empfang der Ware auf dem Lieferschein bzw. auf dem Frachtbrief zu vermerken, spätestens jedoch fünf Werktage nach Empfang und in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau LINET Services schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind LINET Services unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Anderenfalls gelten die Lieferungen als genehmigt.

6.4. Wird die gelieferte Ware durch LINET Services installiert, hat die Abnahme durch den Kunden unverzüglich an Ort und Stelle zu erfolgen. Wird die Abnahme nicht erklärt, so gilt sie gleichwohl als erfolgt, wenn die gelieferte und installierte Ware vom Kunden in Betrieb genommen wird. Installationsmängel sind sofort im Beisein des Monteurs oder Vertreters von LINET Services zu rügen. Nach erfolgter Abnahme sind Gewährleis- tungsansprüche ausgeschlossen, sofern sie nicht verdeckte Mängel betreffen.

6.5. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl von LINET Services auf kostenlose und frachtfreie Ersatzlieferung oder Nachbesserung. LINET Services ist berechtigt, die Nachbes- serung durch den Hersteller ausführen zu lassen. Im Fall der Ersatzlieferung gehen die beanstandeten Waren im Zeitpunkt, in dem LINET Services die Beanstandung anerkennt, in das Eigentum von LINET Services über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm ein weiterer Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungsversuch nicht zumutbar ist. Schadensersatzansprüche kann der Kunde nur unter den in Ziffer 7. benannten Voraussetzungen geltend machen.

6.6. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn LINET Services nach Mitteilung des Mangels nicht die erforderliche Zeit oder Gelegenheit gegeben wird, die nach dem Ermessen von LINET Services notwendig erscheinenden Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhält- nismäßig großer Schäden oder wenn LINET Services mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von LINET Services Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Voraussetzung ist jedoch auch in diesem Fall, dass LINET Services von dem Schaden unverzüglich verständigt wird.

7. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG

7.1. LINET Services haftet bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens, die durch die schuldhafte Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder wesentlicher Nebenpflichten entstanden sind, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf und die für die Erreichung des Vertragszwecks wichtig sind (Kardinal- pflichten). Ebenso haftet LINET Services beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und für Schäden, die durch die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung vertraglicher, nicht zu den Kardinalpflichten gehöriger Nebenpflichten (einfache Nebenpflichten) durch Mitglieder der Geschäftsfüh- rung oder leitende Mitarbeiter von LINET Services entstanden sind.

7.2. Ist eine Haftung nach Ziffer 7.1. nicht begründet, so ist die Haftung von LINET Services bei Schäden aus einfacher Fahrläs- sigkeit sowie für grob fahrlässiges Verhalten ihrer Erfüllungsge- hilfen auf die Ersatzleistung der Betriebshaftpflichtversicherung von LINET Services mit einer Deckungssumme von EUR 50.000 pro vorhersehbaren Schadensereignis beschränkt. Für den Fall, dass dieser Versicherungsschutz nicht oder nicht vollständig zugunsten des Kunden besteht, haftet LINET Services bis zum Betrag von EUR 25.000 unmittelbar. Eine weitergehende Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

7.3. LINET Services haftet nicht für ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für den Verlust aufgezeich- neter Daten, es sei denn, ein von LINET Services garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet LINET Services nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus anderem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend für die außervertragliche und vorvertragliche Haftung. Sie gelten jedoch nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von LINET Services entstanden sind, sowie eine Haftung für garantierte Beschaffen- heitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsge- setz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.5. Soweit die Haftung von LINET Services beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und anderen Erfüllungsgehilfen von LINET Services.

7.6. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren mit dem Ende der Gewährleistungsfrist aus Ziffer 6.1., spätestens jedoch sechs Monate nach Entstehung des Anspruchs, soweit nicht Ansprüche aus arglistigem Verhalten, aus Produzentenhaf- tung oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

8.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämt- licher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die LINET Services aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden LINET Services die folgende Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

8.2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von LINET Services. Ver- arbeitung oder Umbildung erfolgen stets für LINET Services als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum von LINET Services durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf LINET Services übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum von LINET Services unentgeltlich. Ware, an der LINET Services (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

8.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungs- gemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungs- übereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forde- rungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen und aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an LINET Services ab. LINET Services ermächtigt ihn widerruflich, die an LINET Services abgetretenen Forderun

gen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.8.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von LINET Services hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.8.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (insbesondere Zahlungsverzug) ist LINET Services berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

9. URHEBERRECHTE UND SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN

9.1. Soweit zum Lieferumfang auch lizenzpflichtige Betriebssoftware gehört, räumt LINET Services dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ihrer Rechnung aus der Lieferung ein einfaches, nicht ausschließliches und nur im Verbund mit der dazugehörigen Hardware übertragbares Recht ein, diese Soft- ware in dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Programm- zustand (Release) auf der gelieferten Anlage zu nutzen. Für Anwendersoftware gelten besondere Lizenzbestimmungen, die dem Kunden jeweils mit der Software ausgehändigt werden.

9.2. Der Kunde erkennt an, dass Software Markenrechte, Know-how und anderes geistiges Eigentum enthalten oder verkörpern kann und dass diese Rechte LINET Services oder ihren Zulieferern zustehen.

9.3. LINET Services wird den Kunden wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten frei- stellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Kunden. Die Freistellungsverpflichtung von LINET Services ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass LINET Services die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände von LINET Services ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.

9.4. LINET Services hat wahlweise das Recht, sich von den in Ziffer 9.3. übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass sie entweder a) die erforderlichen Lizenzen bzgl. der angeblich verletzten Patente beschafft oder b) dem Kunden einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bzgl. des Liefergegenstandes beseitigen.

9.5. Sollte LINET Services zu der Überzeugung gelangen, dass ein Produkt möglicherweise Gegenstand einer Schutzrechts- beanstandung wird, so ist LINET Services berechtigt, nach eigener Wahl auf eigene Kosten für den Kunden das Recht zu erwirken, das Produkt weiterhin zu benutzen, auf eigene Kosten das Produkt in zumutbarem Umfang zu ersetzen oder so zu verändern, dass es Rechte Dritter nicht mehr verletzt; die Betriebssoftware, Geräte oder Teile hiervon zurückzunehmen und dem Kunden den Kaufpreis abzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr zu erstatten.

9.6. LINET Services treffen keine Verpflichtungen, wenn die Betriebssoftware, Maschinen oder Teile hiervon vom Kunden geändert oder mit nicht von LINET Services zur Verfügung gestellten Programmen oder Daten verbunden werden und daraus Ansprüche Dritter entstehen.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Geschäftsbeziehungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Bestimmungen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISC) sind ausgeschlossen.

10.2. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus der Geschäftsbe- ziehung mit dem Kunden ist Braunschweig; Erfüllungsort für Lieferverpflichtungen von LINET Services ist jedoch der Sitz des von LINET Services mit der Lieferung beauftragten Werks oder Lagers.

10.3. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis nach Wahl der klagenden Partei Braunschweig oder der allgemeine Gerichtsstand der beklagten Partei.

10.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

10.5. Sämtliche früheren allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hiermit ungültig.

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Sofern Sie Ihre personenbezogenen Daten (bspw. Name, Telefonnummer, E-Mail) in dem Formular angeben, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich gemäß den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO, des BDSG, des HinSchG sowie den sonstigen gegebenenfalls einschlägigen bereichsspezifischen Gesetzen. In diesem Rahmen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten sofern dies zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen, der wir als interne Meldestelle unterliegen, erforderlich ist. Zu unseren Verpflichtungen zählt dabei im Rahmen von Untersuchungen die Kommunikation mit Ihnen.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung zur Durchführung der Tätigkeit einer internen Meldestelle ist die gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO iVm. § 10 HinSchG.

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
  1. Verpflichteter Beschäftigungsgeber der internen Meldestelle
    Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an den verpflichteten Beschäftigungsgeber erfolgt in der Regel nicht. Eine Weitergabe an den verpflichteten Beschäftigungsgeber erfolgt nur dann, wenn die Weitergabe für Folgemaßnahmen erforderlich ist und Sie dieser Weitergabe vorher ausdrücklich zugestimmt haben.
  2. Behörden
    Wir werden Ihre personenbezogenen Daten ggf. den Behörden zur Verfügung stellen, wenn dies im Rahmen unserer gesetzlichen Mitteilungspflichten erforderlich ist. Dies ist der Fall bei Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden, aufgrund einer Anordnung in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren und bei gerichtlichen Anordnungen. Wir werden Sie vorab über die Weitergabe und deren Gründe informieren. Eine Information findet nicht statt, sofern die Strafverfolgungsbehörde, die zuständige Behörde oder das Gericht uns mitgeteilt hat, dass durch die Information die entsprechenden Ermittlungen, Untersuchungen oder Gerichtsverfahren gefährdet würden.
  3. Datenübermittlung in ein Drittland
    Grundsätzlich übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten nicht in ein Drittland oder an eine internationale Organisation innerhalb oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Das auf der Webseite unseres Kunden eingebundene Formular von „whistleOps“ wird von einem Server der Azure Cloud der Microsoft Corporation geladen. Bei Ihrem Zugriff auf das Formular könnte die Microsoft Corporation Kenntnis von Ihrer IP-Adresse erhalten. Die von Ihnen im Formular angegeben personenbezogenen Daten werden verschlüsselt versendet und sind davon nicht betroffen. Wir haben mit dem Anbieter von „whistleOps“, der 2B Advice GmbH, einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, durch den die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Unterauftragsnehmer nur in solche Drittländer erfolgt, für die ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt oder das angemessene Datenschutzniveau durch geeignete oder angemessene Garantien (z.B. Binding Corporate Rules oder EU-Standardvertragsklauseln) sichergestellt wurde.
Dauer der Datenspeicherung

Als interne Meldestelle sind wir dazu verpflichtet, alle eingehenden Meldungen unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu dokumentieren. Die Dokumentation kann Ihre personenbezogenen Daten beinhalten und wird in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Sofern Anforderungen nach dem HinSchG oder einer anderen Rechtsvorschrift bestehen, kann die Dokumentation auch länger aufbewahrt werden, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

Rechte der betroffenen Personen

Als betroffene Person haben Sie gem. Art. 15 ff. DSGVO nachfolgende Rechte gegenüber uns. Bitte wenden Sie sich hierfür jeweils per E-Mail an datenschutz@linet.de. Alternativ teilen Sie uns bitte Ihren Wunsch per Post an die oben genannte Adresse mit.

  1. Recht auf Auskunft
    Sie haben das Recht von uns eine Auskunft darüber zu verlangen, ob wir Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, so haben Sie das Recht bei uns Auskunft über diese personenbezogenen Daten zu verlangen.
  2. Recht auf Berichtigung
    Sie haben das Recht, von uns die Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogener Daten zu verlangen.
  3. Recht auf Löschung
    Sie haben in bestimmten Fällen das Recht, von uns zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden.
  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    Sie haben in bestimmten Fällen das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.
  5. Recht auf Datenübertragbarkeit
    Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format von uns zu erhalten. 
  6. Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO
    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Soweit wir Ihre Daten für Direktwerbung nutzen, können Sie hiergegen jederzeit einen Widerspruch einlegen.
  7. Recht auf Widerruf
    Sofern Sie uns eine Einwilligung zur Nutzung von personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen.
  8. Recht auf Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde
    Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist die:

    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
    Prinzenstraße 5
    30159 Hannover

Sollten Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie sich jederzeit gern an uns oder unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

Stand: 14.11.2023