Professioneller Externer Datenschutz: Ihre Lösung für Compliance und Effizienz
Professioneller Externer Datenschutz
Ihre Lösung für Compliance und Effizienz
Vor- und Nachteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Keine Betriebsblindheit
Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt eine frische Perspektive in Ihr Unternehmen und vermeidet die sogenannte "Betriebsblindheit", sowohl in datenschutzrechtlichen Fragen als auch im Bereich der IT-Sicherheit.
Gesteigerte Effektivität
Mit einem externen Datenschutzbeauftragten können sich Ihre Mitarbeiter auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren, was die Effektivität Ihres Unternehmens steigert.
Erhöhte Autorität
Externe Datenschutzbeauftragte genießen oft eine höhere Akzeptanz als fachliche Autoritäten und neutrale, außenstehende Personen, was die Durchsetzung von Datenschutzmaßnahmen erleichtert.
Kosten
Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten sind oft günstiger und besser kalkulierbar, was ein optimiertes Kosten-Nutzen-Verhältnis für Ihr Unternehmen bedeutet.
Expertise
Externe Datenschutzbeauftragte bringen spezialisierte Expertise und fortgeschrittene Ausbildung mit, was die Qualität des Datenschutzmanagements in Ihrem Unternehmen erhöht.
Transparente Kalkulation
Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten sind transparent und leicht kalkulierbar, was eine klare Finanzplanung ermöglicht
Wichtige Informationen zu Datenschutzbeauftragten
Die Kerntätigkeit der Datenschutzbeauftragten in diesem Bereich besteht in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung personenbezogener Daten erforderlich machen.
Das gilt für Unternehmen, in denen mindestens zwanzig Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung solcher Daten beschäftigt sind. Außerdem müssen Unternehmen, deren Datenverarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern, unabhängig von der Mitarbeiterzahl einen Datenschutzbeauftragten ernennen. Gleiches gilt für Unternehmen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten.
Öffentliche Stellen sind in der Regel dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Unternehmen, die nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, können dies auf freiwilliger Basis dennoch tun. Unabhängig von der Bestellungspflicht sind dabei die Anforderungen aus der DSGVO und dem BDSG einzuhalten.
- Unterrichtung und Beratung der verantwortlichen Stelle sowie der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO
- Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung der Durchführung
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Der Datenschutzbeauftragte ist der Leitungsebene der verantwortlichen Stelle unmittelbar unterstellt.
- Datenschutztätigkeiten sind strikt von anderen Aufgaben zu trennen.
- Die Leitungsebene hat keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Datenschutzbeauftragten.
- Der Datenschutzbeauftragte darf aufgrund seiner Tätigkeit nicht benachteiligt werden.
- Die verantwortliche Stelle hat eine Unterstützungspflicht gegenüber dem Datenschutzbeauftragten.